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Akutbehandlung und Rehabilitation |
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Kostenträgervereinbarungen Trotz der Lage in der Schweiz liegt der Status einer deutschen Klinik vor. Es bestehen Vereinbarungen mit allen deutschen Kosträgern wie gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern sowohl zur Akut- als auch zur Rehabilitationsbehandlung. Die Klinik ist beihilfeberechtigt nach Bundesbeihilfeverordnung (BHV) des Bundes und der Länder.
Indikationen im Überblick
Einweisungsindikationen zur stationären Akut- und Rehabilitationsbehandlung in der Hochgebirgsklinik Davos sind:
- Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege sowie Erkrankungen der Lunge
- Allergien, insbesondere auch Nahrungsmittelallergien
- Erkrankungen der Haut
- Erkrankungen des Hals-, Nasen-, Ohrenbereichs
- Erkrankungen der Augen
- Mitbehandlung von internistischen Erkrankungen, psychischen- und Verhaltensstörungen
Weitere Erkrankungen können in der Regel mitbehandelt werden.
Aufgenommen werden Patienten aller Altersgruppen und deren Begleitpersonen. Da Patienten häufig von mehreren Krankheiten aus dem Indikationsspektrum der Hochgebirgsklinik Davos betroffen sind, wird durch die unter einem Dach vollständig gebündelte interdisziplinäre Kompetenz eine umfassende Versorgung erreicht.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 07. April 2010 um 00:42 Uhr |