Einweisung abgelehnt Drucken E-Mail
 
Wurde eine Behandlung abgelehnt?

Wenn der Antrag von einem Rentenversicherungsträgern oder einer Krankenkasse abgelehnt wurde, kann der Patient als Beschwerdeführer mit Hilfe seines Arztes Widerspruch einlegen. Der Arzt kann dem Patienten durch seine Fachkenntnisse wertvolle Argumente zur Widerspruchsführung an die Hand geben. Eine weitere Form des Widerspruches bei abermaliger Ablehnung ist die Erwirkung eines rechtsmittelfähigen Bescheides, wobei auch hier der Arzt seine Hilfe anbieten sollte.

Beim Widerspruch gegen eine Ablehnung einer Krankenkasse bzw. eines Medizinischen Dienstes, sind Arzt und Patient gemeinsam für die Beschwerdeführung verantwortlich. Das weitere Verfahren gleicht in etwa dem beim Rentenversicherungsträger.

Bitte orientieren Sie uns im Falle einer Antragsablehnung mittels einer Kopie an unser Beratungs- und Informationszentrum: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Fax: +41-81-417-3466.

Um die Erfolgsaussichten für einen Antrag zu Erhöhen ist es erforderlich, dass dieser vollständig und umfangreich formuliert ist. Es muss also Ziel sein, durch eine bereits primär aussagekräftige Begutachtung im Einweisungsverfahren mögliche Fragen oder Widersprüche aufzulösen bzw. zu verhindern.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Hinweis / LINK Wunsch und Wahlrecht in der Reha
Widerspruch gegen einen Bescheid:
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 13. August 2011 um 05:08 Uhr