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Ambulante Behandlung(§ 23 SGB V) an der Hochgebirgsklinik Davos
Ambulante Diagnostik und Therapie wird nach Zuweisung durch einen Arzt oder zur Kontrolle von stationären in der Hochgebirgsklinik Davos vorbehandelten Patienten vorgenommen. Bei Kindern kann eine kombinierte stat.-ambulante Betreuung und Rehabilitation (sogenanntes Davoser Modell für Kinder und Jugendliche) erfolgen. Grundsätzlich hat jede Behandlung, die intensive Ursachenabklärung, insbesondere pneumologische, internistische, pädiatrische, allergologische, dermatologische und otorhinolaryngologische Diagnostik, die individuelle Therapieeinstellung, -Kontrolle und -Ueberwachung, das Erarbeiten aktueller und prospektiver Behandlungspläne mit Basistherapieprogramm und Belastungs- und Exacerbationsschemata und die Wiedereingliederung in Beruf, Familie und Gesellschaft zum Ziel. Die strukturierte Patientenschulung soll den Kranken zu einem effektiven Self-Assessement (Selbsteinschätzung) und - Management befähigen. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen in der Ambulanz erfolgt nach der Deutschen Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ).
Es bestehen zwei alternative Möglichkeiten zur Kostenerstattung der geplanten ambulanten Behandlung:
- Der Patient zahlt das Honorar und reicht die Rechnung des Arztes bei der Kasse zur Erstattung ein.
- Mit dem Formular E112 (Link PDF DATEI) ist aber auch eine Abrechnung durch die Krankenkasse möglich (Sachleistungsaushilfe) (Link PDF DATEI). Dieses muss von der Krankenkasse ausgefüllt werden und berechtigt zur Abrechnung mit der Schweizer Ausgleichstelle. (Link GE KVG)
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. Januar 2012 um 09:11 Uhr |