Antrag auf Rehabilitationsleistungen Drucken E-Mail

 

Antrag auf Rehabilitationsleistungen beim Rentenversicherungsträger

Prinzipiell stellt der Patient selbst mit Hilfe seines behandelnden Arztes den Antrag für eine Rehabilitationsmassnahme. Der Arzt sollte den Patienten in Fragen der Antragstellung beraten können und eine unterstützende Stellungsnahme abgeben.
Da die Hochgebirgsklinik Davos-Wolfgang mit allen Rentenversicherungsträgern zusammenarbeitet, und für die Indikationen Asthma und Allergien sowie andere pneumologische Erkrankungen einen sehr guten Ruf geniesst, sind die Kostenübernahmen bei begründetem Antrag im allgemeinen unproblematisch. Der VDR hat ausdrücklich für Behandlungen der Atemwegserkrankungen in der Schweiz (Davos) eine befürwortende gutachterliche Äusserung abgegeben auf die ebenfalls hingewiesen werden kann.(Rehabilitation im Ausland)   (DAK - Endlich genug Puste!)

Die begründete Einweisung des Arztes, mit Hinweis auf den für das Behandlungs- bzw. Rehabilitationsziel erforderlichen Hochgebirgsaufenthalt und der in der Bundesrepublik in dieser Höhenlage nicht bestehenden einzigartigen klimaunterstützten Behandlungsmöglichkeiten, ist also eine wichtige Voraussetzung zur Kostenübernahme durch den Reha-Kostenträger.
Beachten Sie bitte, dass die genaue Bezeichnung der Hochgebirgsklinik Davos in der Einweisung erfolgt, um Vewechslungen mit Kliniken anderer Indikationen auszuschliessen.
Kostenträger für eine stat. Rehabilitation kann auch die geseztliche Krankenversicherung sein!

Deutsche Rentenversicherung , Medizinische Rehabilitationsmassnahmen



Gesetzliche Grundlagen für die Einweisung in die
Hochgebirgsklinik Davos

 
Medizinische Rehabilitation   pfeilu pfeilu


 

Aufnahmegrund   pfeilr pfeilr
Wiederherstellung oder Erhalt der Erwerbsfähigkeit
§ 3 SGB IX Vorrang von Prävention
§ 4 SGB IX Leistungen zur Teilhabe
§ 26 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation


 

Kostenträger   pfeilr pfeilr
Rentenversicherungsträger oder Krankenkassen  

Gesetzliche Grundlagen   pfeilr pfeilr
§ 15 SGB VI i.V. m. § 26 SGB IX oder
§ 40 SGB V (KV)
§ 23 SGB V (Vorsorge) (§ 7, 13 BHV)  
Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder




Es bestehen Verträge analog zu § 111 SGB V   i.V.m. §23, §40 SGB V  



Spezielle Indikationen für die Rehabilitationsbehandlung

Grundsatz des Sozialrechtes
Körperlich, geistig oder seelisch Behinderte und von einer Behinderung Bedrohte haben Anspruch auf Hilfe. Diese Hilfe soll

  • die Behinderung abwenden, beseitigen, bessern, ihr Verschlimmern verhüten oder ihre Folgen mildern und
  • sie soll ihnen einen Platz in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben sichern, der ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht
Rehabilitation: Definition (DGP, 1997)

§ 3 SGB IX Vorrang von Prävention
§ 4 SGB IX Leistungen zur Teilhabe
§ 26 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Unter pneumologischer Rehabilitation verstehen wir

  • die Gesamtheit wissenschaftlich begründeter Diagnostik und Therapie bei Personen mit respiratorischen Gefährdungen oder Erkrankungen
  • Sie muss mit dem erforderlichen zeitlichen Aufwand, der in Abhängigkeit der Schwere der Erkrankung variabel gehandhabt werden kann erfolgen

Die zielorientierte pneumologische Rehabilitation hat in direkter Abstimmung zwischen dem Rehabilitanden, dem zuweisenden Arzt, dem Kostenträger und der Rehabilitationsklinik so zu erfolgen, dass unter bestmöglicher Mitwirkung der Patienten
  • Vermeidung von Entwicklungsverzögerung + Schul- + Ausbildungsnachteilen
  • Morbidität und Mortalität pneumologischer Erkrankungen vermindert
  • die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt
  • psychosoziale Folgen beseitigt oder gemindert und
  • ein Maximum an Lebensqualität erreicht wird
  • Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
  • Vermeidung von chronischer Erkrankung und Behinderung
  • Schulung des Erkrankten und der Angehörigen bzw. der Betreuungsperson


Spezielle Indikationen für die Rehabilitationsbehandlung

Rehabilitation orientiert sich an einem bio-psycho-sozialen Krankheits- und Behandlungskonzept. Die somatische Sichtweise von Krankheit wird dabei erweitert um funktionale, psychosoziale und edukative Aspekte in Diagnostik, Therapie und Beratung. Globale Ziele sind die weitestgehende Besserung der Erkrankung und die Minimierung der Krankheitsfolgen (?Leben lernen mit der Krankheit?)

Ebenen der Therapieziele:
 

Somatische Therapieziele (Diagnostik und Therapie)

Problembereich

Therapieziel

Asthma Reduktion der Anfallshäufigkeit
Atemnot Besserung der Atemnot
Atempumpe Besserung der Funktion der Atempumpe
Auswurf Reduktion des Auswurfs
Entzündungszeichen Reduktion von Entzündungszeichen
Gewicht Gewichtsreduktion
Husten Reduktion des Hustens
Hyperreagibilität Verminderung der bronchialen Hyperreagibilität
Kardiopulmonale Leistungsfähigkeit Besserung der kardiopulmonalen Leistungsfähigkeit
Pulmonale Symptomatik Besserung der nächtlichen (pulmonalen) Symptomatik
Respiratorische Insuffizienz Besserung der respiratorischen Insuffizienz
Schmerzen Schmerzreduktion
Sekretmobilisation Besserung der Sekretmobilisation
Ventilationsstörung Besserung der Ventilationsstörung


Funktionsbezogene Therapieziele (Physio und Sport)

Problembereich

Therapieziel

Gehstrecke Verlängerung der Gehstrecke
Schlafstörungen Verminderung von Schlafstörungen (Durchschlafstörungen, Einschlafstörungen
Selbstversorgung Verbesserung der Selbstversorgung
Treppensteigen Verbesserung der Fähigkeit, Treppen zu steigen
Vigilanz Verbesserung der Vigilanz
Haushaltsführung Verbesserung der Fähigkeit zur Haushaltsführung
Hobbys Verbesserung der Fähigkeit zur Ausführung von Hobbys
Reisefähigkeit Verbesserung der Reisefähigkeit
Sportliche Aktivitäten Verbesserung der Fähigkeit zur Ausübung sportlicher Aktivitäten


Psychosoziale Therapieziele (Physio und Sport)

Problembereich

Therapieziel

Ängstlichkeit Verminderung von Ängstlichkeit
Befindlichkeit Verbesserung der Befindlichkeit
Depressivität Verminderung von Depressivität
Selbstwertgefühl Verbesserung des Selbstwertgefühls
Berufliche Integration Verbesserung der beruflichen Integration
Soziale Integration Verbesserung der sozialen Integration
Soziale Kompetenz Verbesserung der sozialen Kompetenz
  Verbesserung der Fähigkeit zur Ausübung sportlicher Aktivitäten


Edukative Therapieziele (Patientenschulung)

Problembereich

Therapieziel

Information Verbesserung des Informationsstandes über die Krankheit
Notfallstrategien Beherrschen von Techniken und Strategien zum Abbau von Risikoverhalten
Selbstkontrolle Beherrschen von Techniken und Strategien zur Selbstkontrolle
Stressbewältigung Beherrschen von Strategien und Techniken zur Stressbewältigung
Therapeutische Techniken Beherrschen von speziellen therapeutischen Techniken (Inhalation, Dosieraerosolen, Bedienung von Inhalations-, Beatmungs- und/oder O2-Geräten, Autogene Drainage)

 

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 09. Januar 2011 um 07:45 Uhr