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Für Erwachsene:
Für Kinder/Jugendliche:
Allgemeine Informationen:
Aktuell:
Aktuell: Wunschrecht
- Üben Sie IhrWunschrecht aktiv aus!
Ergänzen Sie Ihren Antrag, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Die Hochgebirgsklinik Davos ist nach DIN ISO 9001:2008 und der QMS-Reha® zertifiziert!
NEU: Wunsch und Wahlrecht
NEU: eine Übersicht zur Beantragung einer Akut- oder Rehabilitationsbehandlung können Sie hier herunterladen
Formulierungshilfen für den Zuweisenden Arzt:
Fordern Sie Unterstützung per eMail an
Kinder/Jugendliche:
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Reha-Servicestellen
Diese Website enthält ein Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten gemeinsamen Reha-Servicestellen, gegliedert nach Trägern, Ort oder Bundesland. Reha-Servicestellen
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Reha-Antrag: Komplettpaket Heilverfahren
Deutsche Rentenversicherung
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten(KVB)
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See |
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 24 Millionen Menschen in Deutschland versichern.
- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse
- Deutsche Angestellten-Krankenkasse Info: DAK - Endlich genug Puste!
- KKH-Allianz
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
- hkk Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) als Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Sein Hauptsitz mit rund 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befindet sich seit 29. Juni 2009 in Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 16 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
Seit dem 1. Juli 2008 werden wesentliche Funktionen, die die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (neben den beiden Verbänden der Ersatzkassen insbesondere die Bundesverbände der AOK, der BKK und der IKK)(Vertrag) aufgrund gesetzlicher Zuweisung traditionell wahrgenommen hatten, vom neu gebildeten GKV-Spitzenverband übernommen.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 11. April 2013 um 15:07 Uhr |