Qualitätsbericht 2006/2008 Drucken E-Mail



 

Krankenhäuser sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Qualitätsbericht zu erstellen. Dementsprechend gilt dieser nur für die Akutbehandlung im Krankenhaus und nicht für die Rehabilitationsbehandlung. Gesetzliche Grundlage ist § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V.

Der Qualitätsbericht eröffnet die Möglichkeit, die Art und Anzahl der Leistungen sowie deren Qualität für Patienten, Ärzte und Krankenkassen flächendeckend öffentlich zu machen. Dadurch werden Vergleiche der Leistungsfähigkeit und des Qualitätsmanagement von Krankenhäusern für Patienten und niedergelassene Ärzte möglich.

Der erste Bericht wurde über das Jahr 2004 erstellt; der zweite und derzeit aktuellste Bericht wurde im Jahr 2007 veröffentlicht und enthält Angaben über das Jahr 2006 für die Akutbehandlung in der Hochgebirgsklinik Davos.

 

Qualitätsbericht 2006 Hochgebirgsklinik Davos" (976KB) zum Download.

Strukturierter Qualitätsbericht
für das Berichtsjahr 2006,
für die Hochgebirgsklinik Davos

 


 

Qualitätsbericht 2008 Hochgebirgsklinik Davos" (1076KB) zum Download.

Strukturierter Qualitätsbericht
für das Berichtsjahr 2008,
für die Hochgebirgsklinik Davos



Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 09. Januar 2011 um 08:07 Uhr