Sehr guter Ruf bei Indikationen wie Asthma, Allergien sowie anderen pneumologischen Krankheiten
Deshalb ist die Kostenübernahme durch Kostenträger für Sie als Patient in der Regel unproblematisch. Unsere Klinik ist auf der Spitalliste des Kantons Graubünden aufgeführt. Dadurch können sich Patienten in der ganzen Schweiz bei uns stationär behandeln lassen.
Die Kosten werden durch die Grundversicherung in der Regel gedeckt. Voraussetzung ist die Einweisung durch einen Schweizer Arzt. Bei ausserkantonalen Patienten, die «allgemein ganze Schweiz», «halbprivat» oder «privat» versichert sind, ist die Kostenübernahme in der Regel kein Problem. Auch wenn Sie allgemein Wohnkanton versichert sind, entstehen Ihnen in unser Klinik keine Zusatzkosten.
Verlängerungsantrag
- Die Klinik stellt das Verlängerungsgesuch innert 3 - 5 Arbeitstagen vor Ablauf der Kostengutsprache
- Dem Gesuch legen wir einen ärztlichen Bericht und eine Begründung bei